Methodik · Rechenregel v1.1
Wie wir konservative Werte rechnen
Herstellerangaben zur Zuladung beschreiben in aller Regel den Punkt, an dem eine Plattform noch schwimmt — nicht den, an dem man sicher darauf angelt. Zwischen beiden liegt der Unterschied zwischen einer Produktbeschreibung und einer Kaufentscheidung.
Drei Festlegungen
Zwei Zahlen, nie eine. Die Herstellerangabe bleibt immer sichtbar. Der konservative Wert steht daneben, nicht an ihrer Stelle.
Jede Annahme ist benannt. Wo eine Zahl aus einer Norm stammt, wird die Norm genannt. Wo sie redaktionelle Festlegung ist, steht das dabei.
Die Regel trägt eine Version. Ändert sie sich, bleibt nachvollziehbar, was vorher galt.
Regel A — konservative Nutzlast
Vor jeder Rechnung steht der Prüfschritt: Was enthält die Herstellerangabe bereits? Ist der Motor enthalten, wird er kein zweites Mal abgezogen. Lässt sich die Frage aus den Quellen nicht beantworten, geben wir keinen konservativen Wert aus — eine sichtbare Lücke ist besser als eine erfundene Zahl.
Der Sicherheitsfaktor richtet sich danach, wie belastbar die Angabe ist: Angaben aus einem Prüfverfahren bekommen einen kleineren Abschlag als Angaben aus der Produktvermarktung. Es handelt sich um redaktionelle Festlegungen, nicht um Normwerte.
Regel B — Standardannahmen
Alle Werte sind in den Rechnern überschreibbar; der Standardwert ist gekennzeichnet.
Regel C — Reserve und Warnstufe
Reserve über 25 % heißt: trägt mit Spielraum. Zwischen 10 und 25 %: trägt, ohne Spielraum für Zuladung. Darunter ist ein Bootswechsel nötig. Bei negativer Restzuladung geben wir aus, wie viel fehlt.
Regel D und E — Energie und Laufzeit
Von der Nennkapazität bleibt nach Entladetiefe, Temperatur und Systemverlusten deutlich weniger übrig, als auf dem Akku steht. Die Laufzeit geben wir deshalb als Korridor aus, nie als Einzelwert — der ungünstigste Fall steht links, weil danach geplant wird.
Regel G — Gewässereignung
Diese Regel hat zwei Grundlagen, und das ist Absicht: Für Boote gibt es eine Norm, für die übrigen Plattformen nicht.
Boote mit Entwurfskategorie prüfen wir gegen die EU-Sportbootrichtlinie 2013/53/EU. Kategorie D steht für geschützte Gewässer (Wind bis 4 Bft, Welle bis 0,3 m), Kategorie C für küstennahe Gewässer (bis 6 Bft, bis 2 m). Für die Küste verlangen wir mindestens C, für den großen See ist D das Minimum und C die Empfehlung. Unter dem Minimum ist es ein Ausschluss, zwischen Minimum und Empfehlung ein Hinweis.
Plattformen ohne Entwurfskategorie — Belly Boote, SUPs und kurze Kajaks — fallen nicht unter die Richtlinie: Sie gilt erst ab 2,5 m Rumpflänge. Für sie gibt es keine Normgrundlage, deshalb stufen wir sie redaktionell ein, nach Freibord, Windangriffsfläche und Eigenrettungsmöglichkeit. Am großen See gelten Belly Boot und SUP als grenzwertig, an der Küste als ungeeignet; das Kajak ist dort grenzwertig. Fehlen Kategorie und Einstufung, geben wir kein Urteil aus.
Was die Regel nicht leistet: Sie ersetzt keine Wetterbeurteilung und keine Ortskenntnis. Eine Entwurfskategorie beschreibt, wofür ein Boot gebaut ist — nicht, ob die Bedingungen an einem konkreten Tag dazu passen.
Regel H — Streckendauer
Nur für Boote mit Motor sinnvoll: Reicht die Laufzeit für die geplante Zeit auf dem Wasser? Geprüft wird gegen den typischen Lastpunkt des Korridors, nicht gegen den sparsamen — nach der günstigsten Annahme zu planen wäre keine Reserve.
Das Ergebnis ist nie ein Ausschluss. Reicht die Laufzeit nicht, ist das ein Hinweis auf einen zweiten Akku — der löst das Problem, ohne die Plattform zu wechseln.
Umgang mit Lücken und Widersprüchen
Fehlt ein Wert in allen Quellen, bleibt das Feld leer und ist als „nicht angegeben" gekennzeichnet. Widersprechen sich Quellen, rechnen wir mit dem niedrigeren Wert und weisen beide aus. Ist die Bezugsgröße unklar, geben wir keinen konservativen Wert aus. Eine sichtbare Lücke stärkt die Glaubwürdigkeit; eine erfundene Zahl zerstört sie.
Grenzen und Vorbehalt
Diese Werte sind Planungshilfen für die Vorauswahl. Verbindlich bleiben CE-Typenschild, Herstellerhandbuch und das Recht des jeweiligen Gewässers. Sie ersetzen weder eine Sicherheitsbewertung im Einzelfall noch die vorgeschriebene Sicherheitsausrüstung.
Nachjustierung ist eingeplant. Sobald eigene Messungen vorliegen, stellen wir den gemessenen Wert dem Regelergebnis gegenüber. Weicht die Regel systematisch ab, passen wir den Faktor an — und veröffentlichen die Anpassung.